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Was verordnet der Arzt?
Der Hausarzt oder Facharzt kann nach den Richtlinien des Heilmittelkataloges physiotherapeutische Leistungen nach Art der Leistung und in welchem Umfang sie zu erfolgen hat verordnen, wenn er hierfür eine Indikation sieht.
Hierzu gehören u.a. folgende Heilmittel:
- KG (Krankengymnastik)
- KMT (Klass. Massagetherapie)
- BGM (Bindegewebsmassage)
- MLD 30/45/60 (Manuelle Lymphdrainage je nach Umfang)
- Kompressionsbehandlung (Bandagierung von Lymphödemen)
- Manuelle Therapie (Behandlung bei Blockierungen an Extremitäten und Wirbelsäule)
- KG ZNS (Bobath) Krankengymnastik auf neurologischer Grundlage, im speziellen auf das zentrale Nervensystem
- Wärmetherapie Heissluft oder Fango
- Elektrotherapie
- Traktionsbehandlung mit Gerät (Schlingentisch)
- Hausbesuche / Hausbehandlungen
Alle Behandlungen können Sie auch ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
